Einleitung
Die Pflege von Außenflächen ist jahreszeitenabhängig: Im Herbst fallen Mengen von Laub an, im Winter kommen Schnee und Eis hinzu. Für Eigentümer und Hausmeister stellt sich die Aufgabe, Wege, Parkplätze und Höfe nicht nur ordentlich aussehen zu lassen, sondern auch Unfälle zu vermeiden. Zudem bestehen rechtliche Räum- und Streupflichten. In diesem Beitrag erläutern wir, wie man Außenanlagen in Herbst und Winter richtig reinigt, welche Regeln Kommunen vorgeben und wie ein Reinigungsdienst Sie beim Laubfegen und Winterdienst unterstützen kann.
Laubbeseitigung im Herbst: Mehr als nur Optik
Wenn sich im Oktober die Blätter bunt färben, dauert es nicht lang, bis Gehwege und Grünflächen unter einer Laubschicht liegen. Nasses Laub kann extrem rutschig sein – Fußgänger geraten leicht ins Schlittern, ähnlich wie auf Glatteis【52†L1-L9】【53†L86-L94】. Deshalb gilt in vielen Gemeinden: Grundstückseigentümer müssen auch im Herbst regelmäßig das Laub auf Gehwegen entfernen【52†L5-L13】.
Was ist zu tun?
- Regelmäßig fegen: In der Hochphase des Laubfalls (Oktober/November) am besten mehrmals pro Woche oder nach jedem Sturm die Gehwege kehren oder mit der Laubblasgeräte zusammenpusten und das Laub entsorgen. Insbesondere, sobald eine geschlossene Blätterdecke sichtbar ist oder nach Regen/Frost, da dann akute Rutschgefahr besteht【52†L13-L21】.
- Laub nicht einfach liegen lassen: Einerseits wegen der Unfallgefahr, andererseits kann feuchtes Laub Gehwegplatten beschädigen (Moosbildung, Fäulnis). Auch im Hof oder auf Parkplätzen sollte Laub entfernt werden – es sieht nicht nur besser aus, sondern verhindert auch verstopfte Gullys.
- Dachrinnen reinigen: Zwar nicht im Blickfeld, aber enorm wichtig im Herbst. Voller Laub verstopfen Dachrinnen und Fallrohre, was zu Wasserschäden führen kann. Daher gehört zur Außenreinigung im Spätherbst auch, einmal alle Dachrinnen auszuräumen (Sicherheitsvorkehrungen beachten oder einen Dienstleister einsetzen).
Übrigens: Laub kann kompostiert oder über die Biotonne/Gartenabfuhr entsorgt werden. Auf öffentlichen Gehwegen zusammengerecht, holen manche Gemeinden das Laub auch ab – hier auf lokale Regelungen achten.
Hauseigentümer sollten daran denken, dass nasses Herbstlaub rechtlich ähnlich wie Schnee behandelt wird. Wird jemand durch rutschiges Laub verletzt, kann unter Umständen Haftung bestehen, wenn die Reinigungspflicht vernachlässigt wurde【53†L109-L117】. Deshalb: Wege regelmäßig freihalten【53†L95-L103】, notfalls auch Warnschilder aufstellen, wenn es temporär doch glatt sein könnte.
Winterdienst: Schneeräumen und Streuen – Ihre Pflichten
Im Winter kommt die allmorgendliche Frage: Muss ich heute Schnee räumen? In den meisten Städten und Gemeinden ist die Räumpflicht für Gehwege auf die Anwohner bzw. Eigentümer übertragen【54†L189-L197】【54†L199-L207】. Die genauen Uhrzeiten, bis wann geräumt sein muss, sind in den Ortssatzungen geregelt. Üblich (nach allgemeiner Faustregel): Werktags ab 7:00 Uhr bis abends 20:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen etwas später (oft ab 9:00)【56†L288-L296】. Bei durchgehendem Schneefall muss in angemessenen Abständen erneut geräumt werden – jedoch nicht ununterbrochen; Gerichte billigen meist eine kurze Verzögerung zu【56†L292-L300】.
Was heißt ordnungsgemäß räumen?
- Schnee räumen: Auf Gehwegen eine ausreichende Breite freihalten (mind. 1 Meter, sodass zwei Personen aneinander vorbeikommen). Schnee am Rand lagern, ohne den Verkehr zu behindern. Wichtig: Auch Zugänge zu Mülltonnen, Briefkästen oder Feuerwehreinsatzbereichen bedenken.
- Streuen: Nach dem Räumen bei Glätte Streumittel ausbringen. Salz ist vielerorts verboten oder eingeschränkt erlaubt! Die meisten Gemeinden untersagen Auftausalz aus Umweltschutzgründen und verlangen abstumpfende Mittel wie Sand, Splitt oder Granulat【56†L312-L320】. Salz nur in Ausnahmefällen (Blitzeis, gefährliche Steigungen) und sparsam verwenden. Verstöße gegen lokale Salzverbote können mit hohen Bußgeldern geahndet werden【56†L316-L320】.
- Wiederholen: Wenn tagsüber erneut Schnee fällt oder sich Glätte bildet, muss ggf. nachgestreut werden. Nach 20 Uhr endet meist die Pflicht; fällt später Schnee, reicht es, morgens frühzeitig zu räumen【51†L1-L9】.
Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, riskiert Haftung bei Unfällen【54†L219-L227】. Allerdings tragen Fußgänger auch Eigenverantwortung; Gerichte geben bei Stürzen oft eine Mitschuld, wenn der Weg offensichtlich nicht geräumt war【54†L239-L247】. Dennoch: Ein Schild „Betreten auf eigene Gefahr“ entbindet nicht von der Schneeräumpflicht【54†L241-L247】.
Tipp: Viele Hausverwaltungen beauftragen einen Winterdienst oder den Hausmeister. Das kostet zwar, aber Profi-Winterdienste sind in Bereitschaft, wenn nachts Neuschnee kommt, und wissen genau, wie sie streuen müssen. So ist man auf der sicheren Seite.
Außenanlagen schonen trotz Reinigung
Herbst und Winter setzen Außenanlagen zu – schwere Schneelast oder unsachgemäßes Räumen können z.B. Gehwegplatten lockern oder Grünflächen beschädigen. Einige Hinweise:
- Verwenden Sie geeignetes Werkzeug: Schneeschieber mit Gummilippe schonen empfindliche Beläge (z. B. Naturstein). Metallkanten können Kratzer verursachen.
- Streusplitt nach dem Winter wieder aufnehmen – er kann sonst den Asphalt abschmirgeln oder Abflüsse verstopfen. Oft bietet die Gemeinde eine kostenlose Splittabholung.
- Laub nicht auf dem Rasen liegen lassen über Winter – es würde die Grasnarbe ersticken und Moos fördern. Lieber abräumen oder mulchen.
Vorsicht bei Eiszapfenbildung an Dachkanten – diese unbedingt entfernen (lassen), da sie Passanten gefährden können.
Unterstützung durch Reinigungsdienste im Herbst/Winter
Gerade bei großen Objekten (Wohnanlagen, Firmenareale) lohnt es sich, Herbst- und Winterdienste zu kombinieren. Viele Gebäudedienstleister bieten Jahrespakete an: Im Herbst regelmäßige Laubgänge, im Winter automatischer Räum- und Streudienst. Das entlastet Eigentümer komplett. Außerdem verfügen Profis über Gerätschaften wie Laubsauger, Kehrmaschinen oder Schneefräsen, die schneller und gründlicher arbeiten.
Fazit
Ob Laubfall oder Schneefall – Grundstückseigentümer müssen draußen für Ordnung und Sicherheit sorgen. Nasses Herbstlaub ist genauso ernst zu nehmen wie Glatteis【53†L86-L94】. Regelmäßiges Fegen und Räumen verhindert Unfälle und erhält die Schönheit der Außenanlagen. Wer es selbst nicht schaffen kann oder will, sollte einen Dienstleister engagieren – denn die Pflichten (und Haftungen) bleiben beim Eigentümer. EuroClean365 übernimmt in Braunsbedra und Umgebung gerne Ihren Herbst- und Winterdienst: Wir kehren Wege laubfrei und sind bei Schneefall morgens früh für Sie unterwegs. Kontaktieren Sie uns für ein Saison-Paket, damit Sie und andere sicher durch Herbst und Winter kommen!